Jugendschutz

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

...erhalten keinen Einlass.

Allen Jugendlichen unter 18 Jahren

...ist der Konsum von Spirituosen und Getränken mit Spirituosen (Mixgetränke), sowie der Konsum von Tabak strikt untersagt. Dies wird laufend von unseren Securities kontrolliert.

Jugendliche unter 18 Jahren OHNE Erziehungsbeauftragtem (EZB)

...müssen einen Party-Pass zusammen mit dem Ausweis vorzeigen, den Party-Pass und 10,- € als Pfand hinterlegen und das Open Air um 00.00 Uhr verlassen. Dann erhalten sie ihren Party-Pass und die 10,- € Pfand zurück. Wird der Party-Pass nicht rechtzeitig abgeholt, werden die 10,- € nicht mehr zurückgegeben, der Party-Pass wird der örtlichen Polizeibehörde übergeben und es folgt ein Gespräch mit Eltern und Polizei.

Jugendliche unter 18 Jahren MIT Erziehungsbeauftragtem (EZB)

...müssen einen Party-Pass zusammen mit dem Ausweis vorzeigen, den Party-Pass und 10,- € als Pfand hinterlegen. Nach 00.00 Uhr dürfen sie sich nur noch so lange auf dem Open Air aufhalten, wie auch ihr EZB anwesend ist. Beim Verlassen des Open Airs gemeinsam mit dem EZB erhalten sie ihren Party-Pass und die 10,- € Pfand zurück. Bei Verlassen des Open Airs nach 00.00 Uhr ohne den EZB werden die 10,- € nicht mehr zurückgegeben, der Party-Pass wird der örtlichen Polizeibehörde übergeben und es folgt ein Gespräch mit Eltern und Polizei. Die Erziehungsbeauftragung muss von den Eltern/Vormund unterschrieben sein. Zum Abgleich der Unterschrift ist eine Kopie des Ausweises der Eltern mitzubringen. Die Ausweiskopie der Eltern und die Erziehungsbeauftragung müssen während des Open Airs mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Es werden Kontrollen durchgeführt. Ein Erziehungsbeauftragter kann nur für einen einzigen Jugendlichen als Erziehungsbeauftragter bestimmt werden.

Das EZB-Formular erhaltet ihr hier.

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