Jugendschutz & gesetzliche Bestimmungen
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat bei uns höchste Priorität. Wir möchten, dass alle Besucherinnen und Besucher sicher feiern können – deshalb gelten bei unserer Veranstaltung die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz.
Wichtig für alle unter 18 Jahren:
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Der Konsum von Spirituosen und Tabakwaren ist für Personen unter 18 Jahren gesetzlich untersagt.
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Personen unter 16 Jahren erhalten grundsätzlich keinen Eintritt zur Party.
Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren besteht die Möglichkeit, länger auf der Veranstaltung zu bleiben:
Mit einem gültigen Partypass und einer schriftlichen Erziehungsbeauftragung (Muttizettel), unterschrieben von einer erziehungsberechtigten Person, dürfen Jugendliche auch nach 00:00 Uhr noch auf der Party bleiben.
Bitte bringt den Muttizettel ausgefüllt und unterschrieben zur Veranstaltung mit, damit der Einlass reibungslos erfolgen kann.
Wir danken euch für euer Verständnis und eure Kooperation – so können wir gemeinsam eine tolle und sichere Party für alle feiern!