Jugendschutz

Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren erhalten keinen Einlass.

Jugendliche unter 18 Jahren müssen einen Party-Pass zusammen mit dem Ausweis vorzeigen, den Party-Pass und 10,- € als Pfand hinterlegen und das Fest um 00.00 Uhr verlassen. Dann erhalten sie ihren Party-Pass und die 10,- € Pfand zurück. Wird der Party-Pass nicht rechtzeitig abgeholt, werden die 10,- € nicht mehr zurückgegeben, der Party-Pass wird der örtlichen Polizeibehörde übergeben und es folgt ein Gespräch mit Eltern und Polizei.

Erziehungsbeauftragungen und ähnliches werden nicht akzeptiert.

Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Konsum von Spirituosen und Getränken mit Spirituosen (Mixgetränke), sowie der Konsum von Tabak strikt untersagt. Dies wird laufend von unseren Securities kontrolliert.